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1.SC
Gröbenzell / Klettern im Bergsport |
Die
Sportversicherung
Zusammenfassender
Auszug aus dem Merkblatt „Die Sportversicherung“ Bayerischer
Landes-Sportverband e.V. Stand: 1. Januar 2002 *)
Wer ist versichert?
Im Rahmen der
Mitgliedschaft im Bayerischen Landes-Sportverband e.V. ( BLSV
) besteht für alle Mitglieder des 1. SC Gröbenzell Funktionäre und Übungsleiter Versicherungsschutz.
Ebenso für Nichtmitglieder, die eine „Tages Unfall- und Haftpflichtversicherung“ des
BLSV für den Tag (
ohne Wegerisiko ) erhalten.
Was ist versichert?
- Die Sportversicherung
ist keine Freizeitunfallversicherung.
- Versichert ist ausschließlich
der satzungsgemäße Vereinsbetrieb, d.h. alle Veranstaltungen
die unter Leitung und Aufsicht des Vereines durchgeführt
werden. Die Teilnahme z.B. an Kletterabenden an der Kletterwand
in der Halle, geführte Klettertouren, Kletterkursen.
- Ebenso versichert sind Einzelunternehmungen
von Mitgliedern ( z.B. Klettertouren, ) sofern diese vom Verein
ausdrücklich angeordnet sind ( z.B. vom Kletterwart ).
- Versicherungsfälle, die Mitgliedern
als Zuschauer an versicherten Veranstaltungen zustoßen.
- Das Wegerisiko, also Versicherungsfälle
auf dem direkten Wege ( jeweils bei Verlassen der Wohnung bis
zur Rückkehr ) zu und von den versicherten Veranstaltungen, Unternehmungen und Tätigkeiten sowie
Versicherungsfälle am auswärtigen Aufenthaltsort. Dies
gilt auch für die Bildung von Fahrgemeinschaften.
Welcher Versicherungsschutz
besteht konkret?
Unfallversicherung
Versicherungsschutz
gegen die wirtschaftlichen Folgen körperlicher Unfälle von
denen die Versicherten während der versicherten Tätigkeit betroffen
werden. ( Service-Leistungen, Krankenhaus-Tagegeld,
Invaliditätsfall, Todesfall ).
Haftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherungsschutz
besteht für versicherte Veranstaltungen, Unternehmungen und Tätigkeiten. Es
besteht auch u.a. Versicherungsschutz bei Ansprüchen eines
Mitgliedes gegen den 1. SC Gröbenzell aus Personen- und Sachschäden.
Ebenso gegen einen Funktionär, eine Aufsichtsperson oder
einen Helfer oder umgekehrt aus Personen- und Sachschäden.
Gesetzliche Haftpflicht für Schäden an fremden unbeweglichen
Sachen ( z.B. Kletterwand ) die von der Gemeinde in Obhut übertragen
wurde ( Schlüsselgewalt ).
Vertrauensschadenversicherung
Versicherungsschutz
gegen Schäden an dem Vereinsvermögen des 1. SC
Gröbenzell.
Rechtsschutzversicherung
Das Vereinsmitglied
kann nach Eintritt des Versicherungsfalles seine rechtliche
Interessen wahrnehmen und erhält die für die Interessenwahrung
erforderlichen Kosten ( z.B. Schadenersatz-Rechtsschutz,
Straf-Rechts-schutz, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz ) von
der Versicherung.
Krankenversicherung
Für Heil- und Behandlungskosten
hat stets die für den Versicherten bestehende Krankenversicherung
aufzukommen. Erstattungsfähig in der Sportversicherung sind ausschließlich
Restkosten, die auch bei Bestehen vom gesetzlichen Krankenversicherungsschutz
anfallen ( z.B. Zahnersatz, Brillenschäden ).
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Hinweis:
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Der Umfang der Leistungen
ist in den einzelnen vorgenannten Versicherungsarten
durch Deckungssummen bzw. Selbstbeteiligungen begrenzt
und eingeschränkt !!!
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*) Die Broschüre „Die
Sportversicherung“ des BLSV kann auf Wunsch beim Abteilungsleiter
Bergsport bzw. Kletterwart im Original jederzeit eingesehen
oder angefordert werden.
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| gez. Robert
Winzinger |
gez.
Volker Ahrens |
| Abteilungsleiter
1. SC Gröbenzell / Abteilung Bergsport |
Kletterwart
Klettern im Bergsport |
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