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Sportversicherung Klettern
1.SC Gröbenzell / Klettern im Bergsport           

Die Sportversicherung

Zusammenfassender Auszug aus dem Merkblatt „Die Sportversicherung“ Bayerischer Landes-Sportverband e.V. Stand: 1. Januar 2002 *)

Wer ist versichert?

Im Rahmen der Mitgliedschaft im Bayerischen Landes-Sportverband e.V. ( BLSV ) besteht für alle Mitglieder des 1. SC Gröbenzell Funktionäre und Übungsleiter Versicherungsschutz. Ebenso für Nichtmitglieder, die eine „Tages Unfall- und Haftpflichtversicherung“ des BLSV für den Tag ( ohne Wegerisiko ) erhalten.

Was ist versichert?

  • Die Sportversicherung ist keine Freizeitunfallversicherung.
  • Versichert ist ausschließlich der satzungsgemäße Vereinsbetrieb, d.h. alle Veranstaltungen die unter Leitung und Aufsicht des Vereines durchgeführt werden. Die Teilnahme z.B. an Kletterabenden an der Kletterwand in der Halle, geführte Klettertouren, Kletterkursen.
  • Ebenso versichert sind Einzelunternehmungen von Mitgliedern ( z.B. Klettertouren, ) sofern diese vom Verein ausdrücklich angeordnet sind ( z.B. vom Kletterwart ).
  • Versicherungsfälle, die Mitgliedern als Zuschauer an versicherten Veranstaltungen zustoßen.
  • Das Wegerisiko, also Versicherungsfälle auf dem direkten Wege ( jeweils bei Verlassen der Wohnung bis zur Rückkehr ) zu und von den versicherten Veranstaltungen, Unternehmungen und Tätigkeiten sowie Versicherungsfälle am auswärtigen Aufenthaltsort. Dies gilt auch für die Bildung von Fahrgemeinschaften.

Welcher Versicherungsschutz besteht konkret?

Unfallversicherung

Versicherungsschutz gegen die wirtschaftlichen Folgen körperlicher Unfälle von denen die Versicherten während der versicherten Tätigkeit betroffen werden. ( Service-Leistungen, Krankenhaus-Tagegeld,
Invaliditätsfall, Todesfall ).

Haftpflichtversicherung

Haftpflichtversicherungsschutz besteht für versicherte Veranstaltungen, Unternehmungen und Tätigkeiten. Es besteht auch u.a. Versicherungsschutz bei Ansprüchen eines Mitgliedes gegen den 1. SC Gröbenzell aus Personen- und Sachschäden. Ebenso gegen einen Funktionär, eine Aufsichtsperson oder einen Helfer oder umgekehrt aus Personen- und Sachschäden. Gesetzliche Haftpflicht für Schäden an fremden unbeweglichen Sachen ( z.B. Kletterwand ) die von der Gemeinde in Obhut übertragen wurde ( Schlüsselgewalt ).

Vertrauensschadenversicherung

Versicherungsschutz gegen Schäden an dem Vereinsvermögen des 1. SC Gröbenzell.

Rechtsschutzversicherung

Das Vereinsmitglied kann nach Eintritt des Versicherungsfalles seine rechtliche Interessen wahrnehmen und erhält die für die Interessenwahrung erforderlichen Kosten ( z.B. Schadenersatz-Rechtsschutz, Straf-Rechts-schutz, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz ) von der Versicherung.

Krankenversicherung

Für Heil- und Behandlungskosten hat stets die für den Versicherten bestehende Krankenversicherung aufzukommen. Erstattungsfähig in der Sportversicherung sind ausschließlich Restkosten, die auch bei Bestehen vom gesetzlichen Krankenversicherungsschutz anfallen ( z.B. Zahnersatz, Brillenschäden ).

                                                                           Hinweis:

Der Umfang der Leistungen ist in den einzelnen vorgenannten Versicherungsarten durch Deckungssummen bzw. Selbstbeteiligungen begrenzt und eingeschränkt !!!

*) Die Broschüre „Die Sportversicherung“ des BLSV kann auf Wunsch beim Abteilungsleiter Bergsport bzw. Kletterwart im Original jederzeit eingesehen oder angefordert werden.


gez. Robert Winzinger         gez. Volker Ahrens
Abteilungsleiter 1. SC Gröbenzell / Abteilung Bergsport    Kletterwart Klettern im Bergsport

Download der Sportversicherung Klettern: Sportversicherung (67 kByte)
   

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